Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen

-Es gilt das gesprochene Wort-

Hartmut Ganzke(SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren den uns vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Justizgesetztes NRW, welchen wir am 02. November 2016 im Rechtsausschuss beraten haben.

Aufgrund der im Gesetz normierten Berichtspflicht wurde das Gesetz evaluiert. Die Auswertung sämtlicher in diesem Zusammenhang abgegebener Stellungnahmen ergab, dass sich das Justizgesetz NRW in der Praxis bewährt hat; darüber hinaus auch eine Notwendigkeit für eine Fortgeltung besteht.

Im Rahmen des Evaluierungsprozesses wurden einzelne praxisgerechte Änderungen vorgeschlagen, meist jedoch lediglich redaktioneller Art.

Diese Änderungsvorschläge sind in den zu beratenden Gesetzentwurf aufgenommen worden.

Nach Behandlung im Rechtsausschuss wurde der Gesetzentwurf angenommen. Meine Fraktion wird dem Entwurf auch hier im Plenum zustimmen.
Insoweit bitte ich auch um breite Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)