Die Schützen- und Brauchtumsvereine des Landes Nordrhein-Westfalen tragen mit der Aufrechterhaltung und Pflege von Traditionen, deren Ursprung bis ins Mittelalter zurückreicht, und mit einer lebendigen Vereinskultur und Jugendarbeit zu einem breiten gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden bei. Alle, die sich in Vereinsaktivitäten aktiv einbringen und viel Zeit und persönliches Engagement investieren, verdienen hierfür unseren Respekt und Dank. Die vorige rot-grüne Landesregierung hat das historische Schützenwesen im Jahr 2014 förmlich in die Landesliste des immateriellen Kulturerbes gemäß der UNESCO-Konvention aufgenommen und damit das gesellschaftliche Engagement der Schützenvereine und Schützenbruderschaften gewürdigt.
Nach den neuen terroristischen Anschlägen in Europa ist auch in Nordrhein-Westfalen die Sicherheitslage verstärkt im Fokus. Besonders die Gefahr, dass Anschläge inzwischen mit geringen technischen Mitteln verübt werden können, hat die Sicherheitsbehörden alarmiert. Gerade auch Brauchtumsfeste in unserem Land könnten somit ins Visier von Terroristen kommen. Die Auflagen für die Gewährleistung der Sicherheit umfassen bereits eine Vielzahl von Genehmigungen und Beantragungen (Sondernutzungserlaubnisse, Bühnenabnahmen, Festzeltüberprüfungen, Bestuhlungspläne, Sanitätsdienste, Sicherheitsdienste, Brandsicherheits-wachen, Aufstellen von LKW-Barrieren) und die damit verbundenen Gebühren.
Die Landesregierung hat angekündigt, die Sicherheitsauflagen für Feste zu erhöhen. Diese zusätzlichen Maßnahmen können vor Ort weder organisatorisch noch finanziell von Kommunen oder den veranstaltenden Vereinen geschultert werden.
Schützen- und Brauchtumsvereine in Nordrhein-Westfalen äußern nunmehr verstärkt die Sorge, aufgrund steigender Sicherheitsanforderungen ihre traditionellen Festumzüge und Zeltfeste nicht mehr in bewährter Weise durchführen zu können
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Teilt die Landeregierung die Auffassung, dass Schützen- und Brauchtumsvereine als Träger schützenswerten Kulturerbes einer Unterstützung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen bedürfen?
- Welche Sicherheitsauflagen will die Landesregierung zusätzlich für Feste auferlegen?
- Beabsichtigt die Landesregierung, die durch zusätzliche Sicherheitsauflagen anfallenden Kosten zu übernehmen, um Kommunen oder Vereine nicht zusätzlich zu belasten?
- Beabsichtigt die Landesregierung, zur Unterstützung des Brauchtums spezielle Regelungen oder Ausnahmemöglichkeiten für Brauchtumsvereine hinsichtlich der gesetzlichen Reglungen und Auflagen für Sicherheitsvorkehrungen zu schaffen?
- Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass durch zusätzliche Polizeikräfte die Sicherheit der Brauchtumsfeste gewährleistet bleibt?
Hartmut Ganzke
Sven Wolf