In der heutigen Sitzung des Innenausschusses ging es auch um den aktuellen Sachstand im Verwaltungsermittlungsverfahren gegen den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Dazu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Landesregierung verschanzt sich hinter dem derzeit laufenden Verwaltungsermittlungsverfahren und kommt der Pflicht zu Unterrichtung des Parlaments über die aktuellen Entwicklungen im Fall Wendt nicht nach.
Dieses plötzliche mangelnde Interesse an Aufklärung ist merkwürdig und hinterlässt einen schalen Beigeschmack, zumal die vorherige SPD-geführte Landesregierung dem Landtag über die ihr vorliegenden Erkenntnisse im Fall Wendt berichtete und die damaligen Oppositionsfraktionen von CDU und FDP dies früher auch immer lautstark eingefordert hatten.
Die SPD-Fraktion wird hier weiter auf einer umfassenden Information des Parlaments bestehen! Dies betrifft insbesondere auch die Rolle von Staatssekretär Jürgen Mathies, der als ehemaliger Leiter des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste der Vorgesetzte von Rainer Wendt war. Dass Mathies sich auf Geheiß von Innenminister Reul in der heutigen Sitzung nicht äußern durfte, verstärkt den Eindruck, dass die Landesregierung in der Angelegenheit etwas zu verschleiern hat. Reul bestätigte im Übrigen, dass er mit Mathies über die Causa Wendt gesprochen habe.“
Hintergrund:
Am 13. April 2017 war die Besoldung von Rainer Wendt letztmalig im Rahmen einer Sondersitzung im Innenausschuss thematisiert worden. Damals berichtete der damalige Innenminister Ralf Jäger ausführlich über den Sachstand des im Frühjahr eingeleiteten Verwaltungsermittlungsverfahrens. Nach allem, was bisher bekannt ist, besteht der Verdacht, dass Rainer Wendt bereits tatsächlich nicht mehr gearbeitet hat, als er während der Amtszeit des damaligen FDP-Innenministers Wolf im Januar 2010 zum Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste versetzt wurde – er also viele Jahre ohne Gegenleistung Dienstbezüge erhalten hat. Gegen das CDU-Mitglied Wendt wurde sowohl ein Verwaltungsermittlungsverfahren als auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet.