Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Eins ist klar: Angriffe auf Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer – auf Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich für unsere Demokratie einsetzen, sind nicht hinnehmbar und – natürlich – durch die staatlichen Organe zu verfolgen, und: wenn erforderlich, auch anzuklagen und abzuurteilen.
Eine freie Wahl in einer Demokratie bedeutet, dass sowohl die Durchführung als solche, als auch die dort tätigen Menschen, zu schützen sind – auch Wahlvorstände, die ehrenamtlich daran mitwirken, dass die freie, geheime und unmittelbare Wahl auch ausgezählt wird.
Angriffe werden – oftmals durch den Staatsschutz – aufgenommen, es wird ermittelt und Verursacher dieser Angriffe hoffentlich dingfest gemacht.
Das braucht eine Demokratie: Schnelles, wirksames Handeln durch die staatlichen Stellen!
Was wir – nach Auffassung meiner Fraktion – nicht benötigen, ist eine jetzt geforderte besondere „Erfassungsstelle“.
Unserer Ansicht nach wird bei Angriffen umfassend ermittelt; auch eine statistische Ausweisung von einzelnen Vergehen und Verbrechen erfolgt in den Strafverfolgungsstatistiken.
Wir sehen keine Veranlassung, hier – angedockt an den Landeswahlleiter – eine solche Erfassungsstelle neu zu entwickeln.
Nichts desto trotz stimmen wir der Überweisung zu.