Kleine Anfrage des Abgeordneten Hartmut Ganzke, SPD
Hat die Landesregierung die besondere Bedeutung des Polizei-Bezirksdienstes übersehen oder vergessen?
Laut CDU/FDP-Koalitionsvertrag braucht Nordrhein-Westfalen angeblich „einen Neustart in der Sicherheitspolitik“. Ziel sei es unter anderem, mehr Polizei „auf die Straße“ zu bringen. Explizit zur örtlichen Polizeiarbeit heißt es dort: „Um die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, werden wir die Polizeipräsenz vor Ort erhöhen und die Ansprechbarkeit und Bürgernähe der Polizei verbessern.“
Während der Koalitionsvertrag an vier Stellen konkret eine personelle Stärkung einzelner Organisationseinheiten der Polizei nennt („Die Zahl der Beschäftigten der Einsatztrupps der Autobahnpolizei werden wir mindestens verdoppeln“, „Wir stellen sicher, dass es in Zukunft wieder personalstarke Ermittlungskommissionen und ausreichend verfügbare Spezialkräfte gibt.“, „werden wir vier zusätzliche, als Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit ausgebildete Züge der Bereitschaftspolizei schaffen“, „Wir bekennen uns zu einer deutlichen Verstärkung des Landeskriminalamts (LKA) mit Spezialisten“, erwähnt derselbe Koalitionsvertrag allerdings mit keinem Wort die besondere Rolle des Polizei-Bezirksdienstes, geschweige dessen beabsichtigte personelle Stärkung.
Auf der aktuellen Internetseite der Polizei NRW [1] (Stand 16.10.2017) heißt es unter der Überschrift
„Präsenz vor Ort – der Bezirksdienst“ unter anderem: „Den „Schutzmann an der Ecke“ hat die Polizei nicht aufgegeben. Die über 2.000 Bezirksbeamtinnen und Bezirksbeamten sind und bleiben die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im unmittelbaren Wohn- und Geschäftsbereich. In ihren Bezirken versehen sie weitestgehend ihren „Dienst auf der Straße“. So prägen sie durch sichtbare Präsenz und persönliche Ansprechbarkeit den engen, vertrauensvollen Kontakt zwischen der Bevölkerung und der Polizei. Die Bezirksbeamtinnen und -beamten tragen wesentlich zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei.“
Angesichts dieser Darstellung ist es umso verwunderlicher, dass der Polizei-Bezirksdienst im Koalitionsvertrag keinerlei Erwähnung findet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Bedeutung bemisst die Landesregierung dem polizeilichen Bezirksdienst?
- Wie viele Polizeibeamtinnen und –beamte haben in der Kreispolizeibehörde Unna (aufgeschlüsselt nach Polizeiinspektionen und deren Polizeiwachen) als Bezirksbeamtinnen bzw. –beamte im Bezirksdienst jeweils zum Stichtag 1. Oktober in den Jahren 2016 und 2017 Dienst versehen?
- Nach welchen Kriterien bemisst sich die Anzahl von Bezirksbeamtinnen und –beamten auf den Polizeiwachen bzw. in den Polizeiinspektionen der KPB Unna?
- Beabsichtigt die Landesregierung diese Kriterien zu ändern – und falls ja, auf welche Weise?
- Weshalb ist im Koalitionsvertrag eine personelle Stärkung des Polizei-Bezirksdienstes im Gegensatz zur beabsichtigten personellen Verstärkung anderer polizeilicher Organisationseinheiten nicht vorgesehen?