Kleine Anfrage Nr. 305 der Abgeordneten Sven Wolf und Hartmut Ganzke der Fraktion der SPD „Sicherheitsauflagen gefährden Schützen- und Brauchtumsfeste – was tut die Landesregierung? , LT-Drs. 17/641
Frage 1: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Schützen-
und Brauchtumsvereine als Träger schützenswerten Kulturerbes einer Unterstützung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen bedürfen?
Die Landesregierung ist der festen Überzeugung, dass Schützen- und Brauchtumsvereine Träger eines schützenswerten Kulturgutes sind. Im vergangenen Jahr wurde eine beabsichtigte Überarbeitung der RegeLungen zum Freizeitlärm im sogenannten Freizeitlärmerlass nach umfangreichen Diskussionen mit Schützen- und Brauchtumsvereinen sowie Kommunen auf eine Liberalisierung beschränkt. Unter anderem wurde die Zahl der sogenannten „seltenen Ereignisse“ erhöht, so dass mehr Veranstaltungen stattfinden können. Die bisherige Praxis für volkstümliche Veranstaltungen und insbesondere Schützen- und Brauchtumsfeste wurde damit in ihrer Handhabung erweitert. Die neue Landesregierung beabsichtigt, die weitere Entwicklung genau zu beobachten, damit das Schützen- und Brauchtumswesen in Nordrhein-Westfalen weiterhin angemessen gepflegt und gelebt werden kann.
Frage 2: Welche Sicherheitsauflagen will die Landesregierung zusätzlich für Feste auferlegen?
Frage 3: Beabsichtigt die Landesregierung, die durch zusätzliche
Sicherheitsauflagen anfallenden Kosten zu übernehmen, um Kommunen oder Vereine nicht zusätzlich zu belasten?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet:
Die Landesregierung plant keine zusätzlichen Sicherheitsauflagen für Feste. Die Sicherheit bei Großveranstaltungen soll durch Expertise, Rahmenvorgaben und Leitlinien des Landes unterstützt werden. So wurden die Polizeibehörden im Land nach den Anschlägen in Spanien mit Erlass vom 18.08.2017 aufgerufen, mit den Kommunen Kontakt aufzunehmen, um Sicherungsmaßnahmen an hochfrequentierten Örtlichkeiten zu erörtern. Vielfach ergreifen Kommunen bereits die Initiative und suchen Wege zur Absicherung von Veranstaltungsflächen. Hierzu sind die speziellen örtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen und ein lösungsorientiertes Zusammenwirken aller Beteiligten vor Ort ist erforderlich.
Frage 4: Beabsichtigt die Landesregierung, zur Unterstützung des
Brauchtums spezielle Regelungen oder Ausnahmemöglichkeiten für Brauchtumsvereine hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen und Auflagen für Sicherheitsvorkehrungen zu schaffen?
Gesetzliche Regelungen, die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Veranstaltungen relevant sind, unterscheiden schon aufgrund ihres Schutzzwecks nicht zwischen Brauchtumsvereinen und anderen Veranstaltern. Eine Änderung ist diesbezüglich nicht geplant.
Frage 5: Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass durch
zusätzliche Polizeikräfte die Sicherheit der Brauchtumsfeste gewährleistet bleibt?
Die Polizei wird im Rahmen von Ordnungs- und Sicherheitspartnerschaften Veranstalter im Vorfeld beraten und gemäß einer veranstaltungsbezogenen Beurteilung der Lage, sofern erforderlich, Polizeikräfte in angemessener Stärke einsetzen.