Kleine Anfrage 662 des Abgeordneten Hartmut Ganzke der Fraktion der SPD „Verteilung der Polizeikräfte in der Silvesternacht 2017/2018″, LT-Drs. 17/1595
Anlage: -1-
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 662 wie folgt:
Frage 1 Wie verteilen sich diese 5700 Polizeikräfte auf die, 47 Polizeibehörden?
Für die Bewältigung von Einsätzen aus Anlass des Jahreswechsels 2017/2018 sind die einsatzführenden Kreispolizeibehörden (KPB) verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. Neben einem verstärkten Einsatz von eigenen Polizeikräften in den KPB wur: den alle 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften des Landes NRW vorgeplant eingesetzt oder als Landeseinsatzbereitschaft an taktisch günstigen Positionen in allen Landesteilen abfahrbereit vorgehalten, um unmittelbar auf mögliche gewalttätige Lageentwicklungen reagieren zu können. Der Prozess der Kräfteplanung ist dabei als fortlaufend anzusehen; vorgeplante Kräfteansätze können dabei – wenn auch nur im Detail – lagebedingten Veränderungen unterliegen. In einer landesweiten Kräfteerfassung Mitte Dezember wurde eine erste Gesamtkräfteanzahl von rund 5.700 Polizeibeamtinnen und -beamten erhoben,_ die aus Anlass des Jahreswechsels vorgeplant zum Einsatz kommen sollten. Nach Abschluss der Kräfteplanungen wurden tatsächlich rund 6.000 Polizeibeamtinnen und -beamte entsprechend der beigefügten Übersicht eingesetzt.
Frage 2 Wie viele Polizeikräfte waren in der Silvesternacht 2016/2017 im Einsatz? Bitte ebenfalls nach Behörden aufschlüsseln.
Die Anzahl der landesweit im Rahmen des Einsatzes der Polizei aus Anlass eines Jahreswechsels eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurde in den Vorjahren nicht erhoben. Eine solche landesweite Datenerfassung fand erstmalig in diesem Jahr für den Jahreswechsel 2017/2018 statt.
Frage 3 Inwiefern unterscheiden sich die Einsatzkonzeptionen der Silvesternächte 2017/2018 zu 2016/2017?
Die Bewältigung des Einsatzes aus Anlass des Jahreswechsels 2017/2018 Hegt wie dargestellt in der Verantwortung der KPB. Die KPB haben sich resultierend aus den Einsatzerfahrungen im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel 2015/2016 intensiv vorbereitet, um auf die damals beobachteten Kriminalitätsphänomene und zu erwartenden Sicherheitsstörungen lageangemessen reagieren zu können. Dabei wird die polizeiliche Präsenz –.wie auch im Vorjahr – massiv erhöht. Grundsätzlich beurteilen die KPB die Lage vor Ort und entwickeln daraus resultierend eine Einsatzkonzeption mit entsprechendem Kräfteansatz. Eine landesweite Erhebung, inwieweit die Einsatzkonzeptionen der einzelnen KPB im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen unterliegen, wurde nicht veranlasst. Eine nachträgliche Erhebung dieser Daten wäre nur händisch und mit hohem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine solche Auswertung nicht möglich.
Gleichwohl wurden zur Gewährleistung eines Gleichklangs der Maßnahmen durch das Ministerium des Innern für den Jahreswechsel 2017/2018 mit ErlaSs vorn 14.12.2017 den KPB Rahmenvorgaben gemacht. Im Kern umfassen diese folgende Schwerpunkte:
- offensives und konsequentes niederschwelliges Einschreiten
- deutlich sichtbare polizeiliche Präsenz und Ansprechbarkeit polizeilicher Einsatzkräfte mit Schwerpunkt in den Bereichen, in denen sich eine Vielzähl von Personen aufhält, zur Verhinderung von gewalttätigen Aktionen
- konsequente Ausschöpfung präventiv-polizeilicher Maßnahmen insbesondere gegen erkannte Störer aus den Vorjahren
- Einsatz kommunikativ geschulter Kräfte
- Einsatz von Dolmetschern
- Vorbereitung von Lautsprecherdurchsagen
- intensive Absprachen zum gemeinsamen Vorgehen mit nderen Sicherheitsbehörden
- Austausch von Verbindungsbeamten
- gezielte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit