„Keine Kursveränderungen im Zieleinlauf beim PolG NRW“ lautet die Forderung der GdP.
Nach der Einbringung eines Entwurfes zur Änderung des NRW Polizeigesetzes durch den CDU Innenminister Reul hatte es bei der Anhörung Anfang Juni im Landtag vehemente Kritik von den Oppositionsfraktionen und Datenschützern des Landes gegeben.
Im Nachgang führte der GdP Landesvorsitzende aus NRW, Michael Mertens und weitere Mitglieder des geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes gezielte Gespräche u.a. mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD Landtagsfraktion Thomas Kuschaty und dem innenpolitischen Sprecher Hartmut Ganzke.
(siehe auch aktuelle Ausgabe 11/2018 „Deutsche Polizei“)
Bedingt durch Pressemeldungen, der insbesondere im Rheinland erscheinenden Zeitungen, entstand der Eindruck einer unterschiedlichen Bewertung zur vereinbarten Vorgehensweise zwischen dem SPD Landesverband und der SPD Landtagsfraktion.
Ein Gespräch zwischen dem innenpolitischen Sprecher der SPD Landtagsfraktion Hartmut Ganzke aus Unna und dem örtlichen GdP Kreisgruppenvorsitzenden Wilhelm Kleimann, in den Räumlichkeiten des Landtages, konnte zur Klärung dieser Irritation beitragen.
Hartmut Ganzke stellte klar:
„Wir freuen uns, dass auch durch unsere Arbeit im Parlament nunmehr ein geänderter Vorschlag für ein verfassungskonformes Polizeigesetz vorliegt. Die erneute Anhörung am 13.11.2018, bei der auch der Sachverstand der GdP einfließen wird, begrüßen wir ausdrücklich. Nach Auswertung dieser erneuten Sachverständigen Anhörung werden wir entscheiden, wie sich die SPD Fraktion positioniert.“