Ende Oktober habe ich eine Kleine Anfrage zum og. Thema an die LAndesregierung gestellt, die Antwort ist heute, am 26.11.2018, erschienen:
Pressemitteilung vom 26.10.2018:
Viele, vom Lärm durch den Flugbetrieb des Dortmunder Flughafens betroffene Menschen, sind mit der derzeitigen Situation sehr unzufrieden. Zum Schutz vor zu viel Belastung durch den permanenten Lärm, soll das Bundes-Immissionsschutzgesetz die betroffenen Bürger vor den Folgen von Umgebungslärm schützen. Die EU-Kommission hat nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, da es bei der Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie in deutsches Recht, erhebliche Mängel gibt. „Anders als beim Lärm durch Schienen- und Straßenverkehr setzt das Gesetz nicht an der Lärmquelle an und sagt nichts darüber aus, wie viel Lärm einer Region zugemutet werden kann“, äußerte der Unnaer Ratsherr, Ralph Bürger, sein Unverständnis. „Die Kreisstadt Unna führt die Lärmaktionsplanung bisher für die von Fluglärm Betroffenen nicht durch, da sie keine „Ballungsraumgemeinde“ im Sinne des Gesetzes ist. Für die Stadt Dortmund besteht offenbar keine Handlungspflicht, da der Flughafen Dortmund kein Großflughafen ist. Gleichwohl führt die Stadt Dortmund die Lärmaktionsplanung für die eigenen Einwohner in den von Fluglärm betroffenen östlichen Stadtteilen durch“, erläutert Hartmut Ganzke. „Uns interessiert an der Stelle schon, ob der Landesregierung die widersprüchlichen Rechtspositionen bekannt sind und was sie konkret unternimmt um den Menschen hier zu einer Klarheit zu verhelfen“, konkretisiert der heimische Abgeordnete Ganzke seine Anfrage.