Antwort KA 3285 zur Übersendung an LT
Kleine Anfrage
Des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD
Welche Möglichkeiten zur Intervention haben Eltern bei Abweichungen von Trägern von der pädagogischen Konzeption der Kita Einrichtungen?
Träger von Kita Einrichtungen auch in NRW entwickeln für ihre Einrichtung eine konkrete pädagogische Konzeption, welche sowohl für die pädagogischen Fachkräfte als auch für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maßgebend in der wichtigen Arbeit mit und für Kinder ist. Bei der pädagogischen Konzeption handelt es sich somit um ein verbindliches Papier, welches Eltern vor der Wahl einer Einrichtung für ihr Kind intensiv prüfen.
Vor dem Hintergrund bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welcher öffentlichen Stelle in NRW ist die pädagogische Konzeption einer Kita vorzulegen?
2. Wird das pädagogische Konzept der Kita in bestimmten Intervallen dergestalt überprüft, ob in der Kita nach der angezeigten Konzeption (weiter) gearbeitet wird?
3. Welche öffentliche Stelle – wenn Frage 2 bejaht wird – überprüft das Konzept?
4. Welche Möglichkeit zur Intervention haben Eltern, wenn sie feststellen, dass nach dem zugrundeliegenden Konzept in der Kita nicht (mehr) gearbeitet wird?
5. Wie und in welcher Art und Weise werden Eltern bei (Weiter-)Entwicklung des pädagogischen Konzepts der Kita beteiligt?
Hartmut Ganzke MdL