Kleine Anfrage: Wie wirkte sich in 2018 die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Investitions-, Sport- und Schulpauschale in den Städten Schwerte, Unna, Fröndenberg und Holzwickede aus?
Mit dem Haushaltsjahr 2018 nahm die schwarz-gelbe Landesregierung eine wesentliche Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) vor. Befristet auf zunächst 3 Jahre, also bis zum Haushaltsjahr 2020, wurden die Sonderpauschalen (Sportpauschale sowie Schul-/ Bildungspauschale) und die Investitionspauschalen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die von der SPD und den Grünen im Sportausschuss vorgebrachten Befürchtung, der Sport könnte durch diese Neuregelung das Nachsehen haben, wurden von Staatssekretärin Milz nicht gehört.
Schon bei der Ankündigung der Neuregelung war klar, dass eine Überprüfung der konkreten Auswirkungen in den einzelnen Kommunen nicht einfach werden würde. Denn die Kommunen bekommen die entsprechenden Zuweisungen weiterhin über den kommunalen Finanzausgleich ausgezahlt und können dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung eigenverantwortlich über die Mittelvergabe entscheiden.
Ob Frau Milz und die Landesregierung mit dieser Einschätzung recht behalten, sollte eine wissenschaftliche Studie in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 belegen. Die Betrachtung der Mittelverwendung im ersten Jahr der Neuregelung kann bereits wichtige Hinweise darauf geben, inwiefern Hoffnungen und Befürchtungen sich bewahrheiten werden. Aus diesem Grund habe ich und meine Abgeordneten Kolleginnen und Kollegen der SPD Fraktion eine Kleine Anfrage zu der wichtigen Frage gestellt.
Kleine Anfrage Sportpauschale-Schulpauschale
Bericht der Landesregierung zur Sportpauschale im GFG 2018